Struktur des Dialogs

Ziele und Grundstruktur des Dialogs

Das Bundesministerium für Gesundheit wird in den nächsten drei Jahren mit Vertreterinnen und Vertretern von Fachverbänden sowie weiteren Expertinnen und Experten einen Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen durchführen. Vorrangig soll dabei das SGB V in den Blick genommen werden.

Ziele dieses Dialogs sind eine Standortbestimmung, die Verständigung über mögliche Entwicklungsbedarfe sowie die Formulierung von Empfehlungen. Der Aktion Psychisch Kranke wurde die Funktion der Geschäftsstelle übertragen.

Im Halbjahresrhythmus sind vier Dialogforen zu unterschiedlichen Themenbereichen vorgesehen:

Forum 1: »Versorgungsbereiche nach dem SGB V« (Juni 2019)

  • ambulante psychiatrische/psychotherapeutische Versorgung einschl. Psychiatrische Institutsambulanz (§ 118 SGB V)
  • (teil-)stationäre Versorgung einschließlich Versorgungs- und Entlassmanagement (§ 11 und § 39 SGB V)
  • Notfallversorgung und Krisenhilfe
  • medizinische Rehabilitation (§ 11.2 SGB V in Verbindung mit § 40 SGB V)

Forum 2: »Selbstbestimmung und Partizipation« (November 2019)

  • Auswirkungen der Entwicklungen im Bürgerlichen Recht (Patientenrechte, Patientenverfügung, Betreuungsrecht) sowie im Landesrecht (PsychKG/PsychKHG) auf die psychiatrische Behandlung und Rehabilitation
  • Vermeidung von Zwang; BMG-geförderte Projekte ZVP und ZIPHER, ggf. Einbeziehung der Stellungnahmen des Ethikrates (»Wohltätiger Zwang«) und der Auswirkungen der Urteile des Bundesverfassungsgerichts
  • Stärkung der Selbsthilfe
  • Einbeziehung von Psychiatrieerfahrenen in Beratung und Behandlung
  • Einbeziehung von Bezugspersonen, insbesondere Angehörigen

Forum 3 »Zielgruppenspezifische Versorgungsfragen« (September 2020)

  • alte Menschen; pflegebedürftige Menschen
  • psychosomatische Behandlung
  • besondere Behandlungsanforderungen: z. B. somatische Komorbidität, psychiatrisch/psychotherapeutische Behandlung von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung
  • selbst- und fremdgefährdendes bzw. verletzendes Verhalten (einschließlich Suizidprävention) übergreifende Fragestellungen, z. B. regionale Grundversorgung versus Spezialisierung

Forum 4: »Personenzentrierte Versorgung – Vernetzung und Kooperation« (Frühjahr 2021)

  • aktuelle Formen und Perspektiven sektorübergreifender Behandlung, integrierte Versorgung, Modelle nach § 64b, Projekte im Innovationsfonds
  • stationsäquivalente Behandlung
  • ambulante, abgestimmte multiprofessionelle Hilfemixe, aus einer Hand bzw. koordiniert‚ wie aus einer Hand (Komplexleistungen)
  • integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplanung/individueller Gesamtplan

Im Fokus des Dialoges steht der SGB V-Bereich. Trotz des Bewusstseins darüber, dass die Versorgung psychisch kranker Menschen nur zu einem Teil aus Krankenbehandlung besteht, aber dieser Teil ist bedeutsam. Die APK begrüßt, dass die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen Teil der Krankenbehandlung nach dem SGB V ist und dass diese nicht ausgegliedert ist in ein staatliches System, zum Beispiel in die Zuständigkeit der Kommunen. Selbstverständlich sind andere Leistungsbereiche auch sehr wichtig, zum Beispiel die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Grundpflege. Daher wird die Aktion Psychisch Kranke diese nicht im Dialog behandelten Themen zum Schwerpunkt ihrer Jahrestagung im Oktober 2019 machen.

Es sollte umsetzbare und praxistaugliche und daher auch nicht zu viele Empfehlungen geben. Dazu muss eine konstante Kommunikation gegeben sein und letztendlich die Diskussion zu einem Konsens führen. Nur damit kann man dann auch erfolgsversprechend an die Politik herantreten. Ungünstig wäre es, wenn hauptsächlich Konflikte, Probleme und Interessenslagen von Akteuren beschrieben werden. Das stößt im politischen Raum eher auf Zurückhaltung. Es liegt auf der Hand bzw. wird schnell deutlich werden, dass die umfangreichen Themenfelder an den fünf Veranstaltungstagen nicht eingehend und abschließend diskutiert werden können.

Der Abschluss des Dialogs ist aber klar auf das Ende der Legislaturperiode festgelegt. Darauf sind alle Planungen abgestellt. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, ist es erforderlich die Dialogforen gründlich vorzubereiten und nach den Dialogforen eine zügige Auswertung vorzunehmen. Dafür wird die Geschäftsstelle sorgen. Handlungsbedarfe müssen identifiziert und Handlungsoptionen daraufhin geprüft werden, ob sie im Zuständigkeitsbereich des BMG liegen. Empfehlungen, die sich an die Selbstverwaltung, an die Einrichtungsträger bzw. Leistungsanbieter, an die Leistungsträger oder an die Länder und Kommunen richten, werden zwar aufgenommen, können vom BMG jedoch nicht weiterverfolgt werden.

Schon vor diesen einzelnen Sitzungen, spätestens aber unmittelbar danach sollte sortiert werden, zu welchen Bereichen welcher Handlungsbedarf gesehen wird. Zugleich muss die Frage beantwortet werden: Gibt es schon konkrete Vorschläge, die Erstens im Zuständigkeitsbereich des BMG liegen und Zweitens gesetzlich geregelt werden können? Die Grundidee ist, dass diese konkreten Vorschläge mit Gesetzesbezug dann anschließend in den Bundestag eingebracht werden. Wenn es sich um den Zuständigkeitsbereich des BMG handelt, muss geklärt werden, ob die Vorschläge dort aufgegriffen werden können. Forderungen, dass einfach nur mehr Geld für bestehende und bewährte Leistungen zur Verfügung stehen soll. Dementsprechende Vorschläge – so verständlich sie sind -  werden zur Kenntnis genommen, im Rahmen des Dialogs aber nicht verhandelt. Es wird vorausgesetzt, dass fast jeder für seinen Bereich eine Steigerung fordert. In der Regel gibt es dafür aber keine Regelungskompetenz des Bundes.

Das besondere Interesse liegt vielmehr auf innovativen Angeboten und einer Verbesserung der Strukturen, um eine personenorientierte und effiziente Durchführung von Leistungen durch Kooperation und Vernetzung zu ermöglichen. Wenn zuletzt vor allem die thematischen Eingrenzungen des Dialogs dargelegt wurden, soll zum Schluss doch noch einmal unterstrichen werden, dass es im Zuständigkeitsbereich des BMG durchaus gesetzliche und untergesetzliche Regelungskompetenz gibt. Die vom BMG wiederholt betonte Bereitschaft, in diesem Bereich Verbesserungen vorzunehmen, ist ein Angebot, das sich zu nutzen lohnt.

Quelle: Stracke/Krüger, Einladung zum Dialog, in: Aktion Psychisch Kranke et al. (Hrsg.), Planen - Umsetzen - Bewerten. Psychiatriepolitik gestalten, S. 74-79, Köln (2019): Psychiatrie Verlag.

Die Abbildung des Strukturschaubildes finden Sie hier als PDF-Datei.